ist Ihr Unternehmen bereit für die E-Rechnung?
Die Gesetzgebung zur E-Rechnung ist da. Diese Schritte sollten Sie jetzt umsetzen!
Ab Januar 2025 müssen B2B Geschäfte durch elektronische Rechnungsstellung abgebildet werden. Im März 2024 wurde das Gesetz verabschiedet – Wir helfen Ihnen herauszufinden, was Ihr Unternehmen zur Vorbereitung tun muss.
Wachstumschancengesetz, E-Rechnung und Versand von Rechnungen aus dem ERP-System: Unternehmen in Deutschland haben bis zum Beginn des kommenden Jahres Zeit, kaufmännische Prozesse auf die elektronische Rechnung umzustellen. Unsere Übersichtliche Zusammenfassung1 hilft Ihnen bei der Planung der weiteren Schritte:
Diese Anforderungen und die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung können Sie zur Chance für die Entwicklung Ihres Unternehmens betrachten: Durch die Integration der elektronischen Rechnung bietet sich Potential zur Prozessoptimierung und Kosteneinsparung, wenn die Umsetzung der Anforderungen von Beginn an zielgerichtet geführt wird.
Stellen Sie Ihr Unternehmen auf den Prüfstand: Sind SIE bereit für konforme elektronische Rechnungsstellung?
Beantworten Sie die folgenden Fragen nach aktuellem Stand Ihres Unternehmens – antworten Sie mit „Nein“ oder „Ich bin mir unsicher“ besteht Handlungsbedarf, um schnellstmöglich die Regelungen umzusetzen und vom E-Invoicing zu profitieren.
- Regeltreue: Kennen Sie die aktuellen Regeln für elektronische Rechnungsstellung in den Ländern, in denen Ihr Unternehmen tätig ist?
- Konformität: Sind Sie sicher, die aktuellen Vorschriften in allen Bereichen in denen Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist einhalten können?
- Auswirkungen: Kennen Sie die Auswirkungen der neuen Bedingungen auf Ihre Belegprozesse?
- Immer aktuell: Können Sie garantieren, mit der weiteren Entwicklung schritt zu halten, in dem Sie sicherstellen, dass Ihre kaufmännischen Anwendungen immer aktuell sind?
Wie ist Ihr persönliches Ergebnis ausgefallen? Gerne sprechen wir darüber!
Die neue Gesetzgebung verlangt mit der indirekte Empfangspflicht von Unternehmen, Umsetzung eines entsprechenden Rechnungseingangs zu gewährleisten – diese ist mit Jahreswechsel verpflichtend. Verlieren Sie also keine Zeit und gehen Sie die ersten Schritte noch heute: Wir begleiten Sie auf diesem Weg als erfahrener Lotse.
Wachstumschancengesetz: Was ist das?
Das Bundesfinanzministerium Deutschlands (BMF) hat mit der Gesetzlegung eine der deutlichsten Änderung in der Geschäftswelt auf den Weg gebracht: Das Wachstumschancengesetz und die Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Transaktionen im Inland ab dem 1. Januar 2025: Mit dieser Maßnahme wird darauf abgezielt, die Effizienz von Buchhaltungsprozessen zu verbessern, die Wirtschaft zukunftssicher zu digitalisieren. Ebenfalls soll dadurch eine effizientere Rechnungsabwicklung und eine vereinfachte Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug erreicht werden (Gesetzesbegründung, S. 239).
Ab Januar 2025, so der Gesetzgeber, sind steuerpflichtige, inländische B2B-Umsätze mittels elektronischer Rechnungen abzuwickeln. Alle Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe & Umsatz – sind verpflichtet, E-Rechnungen seitens Ihrer Lieferanten entgegenzunehmen; ebenso sind sie aufgefordert eigene B2B Rechnungen in dieser Form auch selbst zu versenden.
Gibt es keine Ausnahmen?
Die Empfangspflicht gilt ab Januar 2025 ohne Ausnahme. Unter bestimmten Bedingungen gelten jedoch für den Versand Übergangsregelungen: Bis Jahresende 2025 dürfen immer noch Papierrechnungen verschickt werden – mit Beginn von 2026 müssen ausnahmslos alle Transaktionen dieser Art elektronisch abgewickelt werden.
Ebenfalls sind steuerfreie Leistungen, sowie Kleinbeträge unterhalb der Grenze von 250 Euro ausgenommen. Mit einer Rechnung gleichzusetzende Fahrausweise dürfen bist Ende 2027 ebenfalls weiterhin in Papierform erstellt werden.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Die Einführung der E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Prozesse neu bewertet und ggf. neu organisiert werden müssen. Einerseits kann dies zeitaufwändig sein, andererseits ist es eine einmalige Chance, Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft zu machen. Ergreifen Sie daher jetzt die Maßnahmen, diese Entwicklung optimal reibungslos und gewinnbringend für Ihr Unternehmen zu gestalten.
Die Anpassung von Geschäftsprozessen ist ein Vorgang, der Zeit und Erfahrung erfordert: Warten Sie daher nicht bis zur letzten Gelegenheit.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Mit Einführung der E-Rechnungspflicht geht Deutschland einen weiteren Schritt hin zu moderner, effizienter Wirtschaft. Ihr Unternehmen kann und wird von dieser Entwicklung profitieren:
- Bereiten Sie schon jetzt die Zukunft vor, handeln Sie bewußt und zielgerichtet.
- Betrachten Sie belegbezogene Prozesse und passen Sie diese an neue Bedingungen an
- Setzen Sie jetzt auf digitale Leistung: Sie setzen damit neben der Einhaltung gesetzlich verpflichtender Anforderungen für Einsparpotentiale frei und steigern die Effizienz Ihres Unternehmens
Unterstützt die Regierung die Maßnahmen kostenseitig?
Mit aktuellen Zuschüssen durch verschiedene Förderprogramme können Sie die Potenziale der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen und die Einfürhung der E-Rechnung staatlich fördern lassen. Gerne prüfen wir, welche Möglichkeiten sich auch für Ihr Unternehmen bieten.
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1 Alle Angaben aktuell zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung